Auflage Gefahrenzonenplan: Schießhütten- und Forstgartenbach
Auflage des Gefahrenzonenplanes für den Schießhütten- und Forstgartenbach bis zum 18. November 2016
Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wurde für den Schießhütten- und Forstgartenbach ein Gefahrenzonenplan nach den technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung erstellt. Grundsätzlich steht ein Gefahrenzonenplan für Beurteilungen diverser Fragestellungen, insbesondere in Widmungs-, Baurechts- und Wasserrechtsfragen, sowohl den Gemeinden als auch der Wasserwirtschaft zur Verfügung und wird als Beurteilungsgrundlage fachlich herangezogen. Der erstellte Gefahrenzonenplan des Schießhütten- und Forstgartenbaches liegt bei der Wasserwirtschaft Hermagor und in der Bauabteilung der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen auf, und ist in der Kärntner Landeszeitung und auf der Anschlagtafel des Rathauses bis einschließlich 18.11.2016 kundgemacht. Es kann bis zu diesem Zeitpunkt während der Dienstzeiten jedermann fachliche Einwendungen gegen diesen erstellten Gefahrenzonenplan vorbringen. Solche schriftliche Einwendungen sind entweder bei der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen, oder beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 8 – Wasserwirtschaft Hermagor, Egger Straße 26, 9620 Hermagor, einzubringen.